Allgemeine Geschäftsbedingungen ALPIN CARD

 

I. Allgemeines und Leistungsumfang

Die Alpin Card ist ein Produkt der unter der Website www.alpincard.at genannten, teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften für die auf der Website genannten Regionen („die Regionen“). Der Begriff Alpin Card umfasst die Produkte „365 ACTION Alpin Card“ (d.i. eine Jahreskarte incl. Transport von Sportgeräten laut Beförderungsbedingungen auch während der Sommersaison), „365 CLASSIC Alpin Card“ (d.i. eine Jahreskarte, die zur Lift- und Bahnbenutzung ohne Transport von Sportgeräten während der Sommersaison berechtigt) (die 365 ACTION- und 365 CLASSIC Alpin Card werden in Folge als die Alpin Card Jahreskarten bezeichnet), „HIKE Alpin Card“ (d.i. eine Sommersaisonkarte ohne Transport von Sportgeräten laut Beförderungsbedingungen), (in Folge als Alpin Card Sommer-Saisonkarte bezeichnet), „SKI Alpin Card“ Winter-Saisonkarte (d.i. der Skipass für die Wintersaison) und die „SKI Alpin Card“ Skipässe (d.s. Skipässe für 1 bis 31 Tage in der Wintersaison), (in der Folge alle gemeinsam auch: “die Alpin Card“ bezeichnet). Die Alpin Card kann entweder online über eine der Websites der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften oder zu den jeweiligen Öffnungszeiten direkt bei den teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften erworben werden. Es gelten in jedem Fall die vorliegenden AGB. Vertragspartner des Kunden aus dem Kauf der Alpin Card sind jeweils die teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften.

Die Alpin Card berechtigt den Kunden je nach Produkt zur Benutzung der von den teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften, im jeweiligen Umfang betriebenen Anlagen und Pisten, während der Betriebs- und Öffnungszeiten in der jeweiligen Saison (davon ausgenommen sind Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten) und (soweit von den teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften organisiert) des örtlichen Skibusses. Der Betrieb der Lift- und Seilbahngesellschaften ist in der Sommersaison auf jene Lifte und Bahnen eingeschränkt, die auf der Website der jeweiligen Lift- und Seilbahngesellschaften veröffentlich sind. Die Seilbahn- und Liftgesellschaften betreiben ihre Seilbahn- und Liftanlagen sowie die Pisten und Sommeranlagen selbständig und eigenverantwortlich.

 

II. Vertragsabschluss

[1.] Die Online-Bestellung des Kunden, die jeweils über die Website der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften erfolgt, setzt eine vollständige und korrekte Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder sowie das ausdrückliche Anerkennen der AGB mittels der im Buchungsfenster vorgesehenen Applikation voraus. Falschangaben können zum ersatzlosen Entzug der Berechtigung und zum Beförderungsausschluss führen. Alpin Card Jahreskarten sowie Alpin Card Winter- & Sommer-Saisonkarten (und SKI Alpin Card Skipässe von 8 bis 31 Tagen sind nur mit einem aktuellen Foto buchbar. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (Namen, Wohnanschrift, E-Mailadresse) unverzüglich bekanntzugeben. Die Eingabe der Daten und das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ stellt rechtlich ein Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die Alpin Card dar. Die Annahme dieses Kaufanbotes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung das Angebot des Kunden anzunehmen. Der Kunde erhält gegebenenfalls längstens binnen 10 Tagen an die bekannt gegebene Adresse ein E-Mail mit dem eine Annahme des Kaufangebotes erfolgt. Die Regelungen gelten sinngemäß bei Kauf der Alpin Card bei einer der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften; dies mit der Maßgabe, dass einem Kunden, der Verbraucher i.S. des KSchG ist, bei Online Bestellungen ein Widerrufsrecht zusteht; die Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular sind auf der Website der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften verlinkt.

[2.] Die von der Alpin Card umfassten Leistungen können nach Erhalt des jeweiligen Datenträgers im entsprechenden Gültigkeitszeitraum und nach Inbetriebnahme der Seilbahn- und Liftanlagen der teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften in Anspruch genommen werden.

 

III. Kosten/Zahlung

[1.] Der Verkauf der Alpin Card erfolgt zu den (i) auf der Website www.alpincard.at bzw. zu den (ii) in den, bei den Seilbahn- und Liftgesellschaften aufliegenden Preislisten, Preisaushängen, Foldern etc. („die Tarifaushänge“) angeführten aktuellen Tarifen. Bei Kauf einer Alpin Card wird eine Depotgebühr (KeyCard Pfand) verrechnet, deren Höhe ebenfalls aus den Tarifaushängen ersichtlich ist. Sie wird gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag eingehoben. Die Depotgebühr und die angeführten Tarife beinhalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Kauf der Alpin Card kann mit Kreditkarte (z.B. Visa, Master Card, American Express oder Diners Club), PayPal, Vorabüberweisung oder in bar bei den Seilbahn- und Liftgesellschaften erfolgen.

[2.] Für eine verloren gegangene oder beschädigte Alpin Card Jahreskarte, oder Winter- bzw. Sommersaisonkarte kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro (zzgl. KeyCard Pfand) eine neue Alpin Card Jahreskarte, oder Winter- bzw. Sommersaisonkarte ausgestellt werden. Die Neu-ausstellung erfordert die Vorlage des Sperrbelegs und eines amtlichen Lichtbildausweises. Wenn die Alpin Card Jahreskarte, oder Winter- bzw. Sommersaisonkarte am Tag der Verlustanzeige bereits verwendet wurde, beschränkt sich die Gültigkeitsdauer der neu ausgestellten Karte auf die diesem Tag folgenden Tage.

 

IV. Versand

Bei Online Bestellung einer Alpin Card mit postalischer Zustellung ist der Lieferzeitraum (in der Regel mindestens ca. 3 bis 5 Werktage im Inland) zu berücksichtigen.

 

V. Nutzung der Dienstleistungen

Für die Nutzung der Alpin Card-Dienstleistungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Lift- und Seilbahngesellschaften. Es gelten ferner die behördlich vorgegebenen Vorschriften und Massnahmen im Zusammenhang mit Pandemien (z.B. Covid-19). Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Partner der AlpinCard leistungsbereit sind, der Nutzer diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt; sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen der Partner der AlpinCard angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Nutzer diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden.

Festgehalten wird weiters, dass die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19- oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers liegt. Sollte der Nutzer behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen und kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden.

Ebenso besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung oder Verlängerung der AlpinCard, wenn Partner der AlpinCard einzelne oder mehrere Liftanlagen auf Grund der – pandemiebedingt – geringen Nutzerfrequenz außer Betrieb nehmen, da der Nutzer dennoch die Möglichkeit hat, den Großteil der angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

 

VI. Haftung

Die Haftung für Schäden wird auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eingeschränkt. Schadenersatzansprüche für leichte Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes sind bei der jeweils den Schaden zu verantwortenden Seilbahn- und Liftgesellschaft geltend zu machen.

Die Leistungserbringung kann aufgrund technischer Störungen, bei Schneemangel, bei höherer Gewalt oder bei Naturkatastrophen wie Sturm, Gewitter, Starkregen, Schneechaos, Lawinengefahr oder sonstige Betriebsumstände bei einzelnen oder mehreren Seilbahn- und Liftgesellschaft vorübergehend ganz oder teilweise eingeschränkt sein. Die Alpin Card ist ein überregionales Produkt, das bei allen teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften genutzt werden kann. Es wird keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen der Alpin Card bei jeder einzelnen Seilbahn- und Liftgesellschaft an jedem Tag geleistet.

 

VII. Rückerstattung bei Betriebssperre wegen Epidemien oder Pandemien

Sind die teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften mit allen Lift- und Seilbahnanlagen an der Leistungserbringung in sämtlichen Regionen, in denen die Alpin Card Gültigkeit hat („die betroffenen Seilbahn- und Liftgesellschaften“) durch eine Epidemie oder Pandemie verhindert und kommt es dadurch zu einer gänzlichen Betriebsschließung der betroffenen Seilbahn- und Liftgesellschaften über einen Zeitraum von zumindest 4 Wochen ab dem Kaufdatum der Saisonkarte, werden die vom Kunden geleisteten Kosten für die Alpin Card für die Zeit der gänzlichen Betriebsschließung wie folgt zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt

  • bei den SKI Alpin Card 1-31 Tagespässen auf Grundlage der tatsächlich möglichen Nutzung (Beispiel: kommt es nach dem 3. Tag der Gültigkeit eines 12 Tagesskipasses zur Schließung, erhält der Kunde die Differenz zwischen dem Kaufpreis für einen 3-Tagesskipass und dem von ihm für den 12 Tagesskipass bezahlten Kaufpreis zurückerstattet);

  • bei der SKI Alpin Card Winter-Saisonkarte erworben zum Vorverkaufs- oder Normalpreis, erfolgt die Rückerstattung auf Grundlage einer Amortisationsberechnung, wobei jeweils festgestellt wird, ob sich die Kosten der SKI Alpin Card Winter–Saisonkarte durch die Inanspruchnahme durch den Kunden bereits amortisiert haben. Dies ist der Fall, wenn die Karte an 15 oder mehr Tagen genutzt wurde. Die Berechnung erfolgt daher durch Division des Kaufpreises durch 15 (Tage) und Multipli-kation mit der Anzahl der nicht genutzten Tage. Eine Rückerstattung ist damit jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde die Alpin Saison Card bereits an 15 oder mehr Tagen genutzt hat. Bei den Alpin Card Jahreskarten wird der Vorverkaufspreis der Wintersaisonkarte als Basis der Berechnung herangezogen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht für Zeiträume vor dem Erwerbsdatum der Saisonkarte. Der Rückerstattungsanspruch kann bei der verkaufenden Seilbahn- und Liftgesellschaft ab dem Saisonende geltend gemacht werden.

 

VIII. Rückvergütung bei Verletzungen oder Erkrankungen

Ist der Kunde durch eine Verletzung oder Erkrankung an der Ausübung des Skisports verhindert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Seilbahn- und Liftgesellschaften behalten sich aber, Kulanz halber, eine Rückvergütung der Kosten der Alpin Card (ausgenommen 1 Tageskarte) nach jeweiligem Ermessen vor. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes eines ortsansässigen Arztes. Die Verletzung oder Erkrankung ist umgehend bekannt zu geben.

 

IX. Missbrauch

Die Alpin Card ist (auch innerhalb einer Familie) nicht übertragbar. Jeder Missbrauch führt zum ersatzlosen Entzug der Karte. Der Kunde ist ferner zum Ersatz der Kosten einer Tageskarte und Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von € 70 verpflichtet. Die Karte ist so zu verwahren, dass auch ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Einbringung einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

X. Datenschutz

Der Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden ist den Seilbahn- und Liftgesellschaften ein besonderes Anliegen. Die Daten der Kunden werden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und DSG) verarbeitet. Es wird auf die Datenschutzerklärungen der teilnehmenden Seilbahn- & Liftgesellschaften verwiesen.

 

XI. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart.

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Wenn der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, kann er eine Klage wahlweise bei dem sachlich zuständigen Gericht in Salzburg einbringen, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

In allen anderen Fällen wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft vereinbart.

 

Stand: September 2021

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